Lizenzprogramm für Behörden

Attraktive Preise für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Für unterschiedliche Kundengruppen haben wir passende Programme zur Lizenzierung von MindManager erarbeitet.

Non-Profit Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, Verbände, Stiftungen, gesetzliche Krankenkassen, Kliniken mit Trägern der öffentlichen Hand, öffentliche Rundfunkanstalten, Industrie- und Handelskammern und andere Institutionen der öffentlichen Hand können unter bestimmten Voraussetzungen das Lizenzprogramm für Behörden mit attraktiven Preisen nutzen.

Diese Lizenzen sind zusammen mit der Software-Wartung (MindManager Assurance and Support Service) im Enterprise Lizenzprogramm erhältlich.

Für Deutschland, Österreich und Schweiz

Im MindManager Enterprise Lizenzprogramm für Behörden werden die Besonderheiten im Behördenumfeld bei Beschaffung, Lizenzierung und Bereitstellung berücksichtigt. Die vergünstigten Konditionen sind ohne Staffelung ab der ersten Lizenz konstant, und die Beschaffung kann genau nach Bedarf erfolgen. Bezüglich der Bereitstellung können alle Anwender und Anwenderinnen entsprechend ihrer Bereitstellungsrichtlinien mit MindManager ausgestattet werden.

Ihr Kontakt für Angebote & weitere Informationen

Für Ihren Auswahlprozess bieten wir Ihnen gerne kostenlos eine individuelle Produktvorstellung an.

Zur Einführung und weiteren Nutzung von MindManager begleiten wir Sie gerne mit individuellen Trainings und Workshops, ergänzt um unsere Lernvideos. Vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Beratungstermin unter den genannten Kontaktdaten:

Deutschland

Gerhard Brunner & Armin Schneider
govda@mindmanager.com

Österreich

Ariane Hinz & Armin Schneider
govda@mindmanager.com

Schweiz

Manuel Schärrer
gov@mindmanager.com

Referenzkunden

Durch die umfassenden Möglichkeiten wird MindManager sehr vielseitig bei unseren Kunden eingesetzt. Wer könnte das besser vorstellen als Kunden und Anwender? Folgen Sie nachfolgendem Link zu den Anwenderberichten und lassen Sie sich ein wenig inspirieren.

Zu den Anwenderberichten

Online-Seminare

Bezugsberechtigung für Behörden

Deutschland & Österreich​

  • Bundes- und Landesbehörden sowie alle nachgeordneten Dienststellen und Geschäftsbereiche
  • Kommunen und kommunale Spitzenverbände, die der Aufsicht der Bundesländer unterstehen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts
  • Zusammenschlüsse für kommunale Datenverarbeitung in den Bundesländern
  • Eigenbetriebe des Bundes, der Länder und der Gemeinden, an denen diese zu 50% beteiligt sind und sofern die Eigenbetriebe Non-Profit Organisationen sind
  • Öffentliche Rundfunkanstalten
  • Wohlfahrtseinrichtungen mit öffentlichem Träger aus Kommune, Land, Bund
  • Hilfswerke, Volkshilfe
  • ASB, Rotes Kreuz Österreich
  • Universitätskliniken
  • Vereine (individuelle Abstimmung)
  • Behindertenwerkstätten, Sportbünde
  • Verbände (individuelle Abstimmung)

Schweiz

  • alle Schweizerischen Institutionen, Verwaltungen und Behörden mit Trägerschaft des Bundes, der Kantone oder Gemeinden, die zu 100% staatliche Aufgaben verrichten, wie z.B. Arbeitsämter, Finanzämter, Sozialämter sowie deren nachgeordnete Geschäftsbereiche
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts, die Zusammenschlüsse für kommunale Datenverarbeitung und andere juristische Personen, an denen die öffentliche Hand überwiegend, d.h. mit mehr als 50% am Gesellschaftskapital unmittelbar beteiligt ist und die keine gewinnorientierten wirtschaftlichen Unternehmen sind (Non-Profit)
  • Institutionen, welche den offiziellen Schweizer Landeskirchen angehören (römisch-katholisch und evangelisch-reformiert)
  • Gemeinnützige Institutionen
  • Internationale Organisationen die der gemeinschaftlichen Regelung oder Abwicklung von politischen, wirtschaftlichen, militärischen oder kulturellen Angelegenheiten der Staaten dienen

Wichtiger Hinweis zu den Bezugsberechtigungen im DACH-Raum:

Erzielt einer der vorbenannten Lizenznehmer Einkünfte bzw. Gewinne (und ist damit Profit-Unternehmen), so müssen, damit der Lizenznehmer bezugsberechtigt ist, kumulativ folgende zusätzlichen Kriterien gegeben sein:

  • die Einkünfte bzw. Gewinne fließen dem Staat, dem Land oder der Kommune respektive dem Staat, dem Kanton oder der Gemeinde zu
  • die jeweilige Institution ist von der Körperschaftssteuer befreit
  • der Lizenznehmer wird zu mehr als 50% von Staat, Land oder Kommune respektive von Staat, Kanton, oder Gemeinde finanziert (d.h., weniger als 50% ihrer Finanzierung resultieren aus kommerziellen Aktivitäten)

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