MindManager Enterprise-Programm

Datum: 20. Juli 2022

  1. Voraussetzungen für eine Teilnahme am Programm

    Wenn Sie an diesem Programm teilgenommen haben oder bereits für dieses Programm registriert sind, müssen Sie über die nachfolgend angegebene Mindestanzahl bezahlter Lizenzen oder Leistungen (wie jeweils zutreffend) verfügen („Anspruchsberechtigte Angebote“):

    1. fünf oder mehr unbefristete Lizenzen mit entsprechendem MindManager Software Assurance and Support („MSA“), um wie in den hier https://www.mindmanager.com/legal-info (oder auf einer NachfolgerWebsite) verfügbaren MSA-Bedingungen („MSA-Bedingungen“) beschrieben für eine Mindestdauer von einem (1) Jahr („unbefristete Programmlizenzen“) Upgradeschutz und Support-Leistungen („MSALeistungen“) zu erhalten; und/oder
    2. fünf oder mehr Abonnementlizenzen mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr („AbonnementProgrammlizenzen“) für die Dauer dieses Programms; und/oder
    3. Erneuerungen von:
      1. mindestens fünf (5) bestehenden Abonnement-Programmlizenzen; oder
      2. MSA hinsichtlich zuvor erworbener MSA-Leistungen für fünf oder mehr unbefristete Programmlizenzen (mit einem Verlängerungszeitraum von mindestens 1 Jahr für den MSA).

    Wenn der Zusammenhang dies erfordert, werden in diesem Dokument unbefristete Programmlizenzen und Abonnement-Programmlizenzen gemeinsam oder einzeln als „Programmlizenzen“ bezeichnet. Ungeachtet möglicher gegenteiliger Bestimmungen in diesen Programmbedingungen oder in Anhang A regeln die MSABedingungen ausschließlich die Bereitstellung von MSA-Leistungen für unbefristete Programmlizenzen.

    Wenn Sie bereits eine Bestellung für anspruchsberechtigte Angebote aufgegeben haben („qualifizierende Bestellung“), sind Sie jederzeit berechtigt, für die im nachfolgenden Abschnitt 2 angegebene Dauer („Programmlaufzeit“) an diesem Programm teilzunehmen. Corel verarbeitet alle qualifizierenden Bestellungen und alle Informationen, die Sie Corel gegenüber offenlegen oder die Ihre Benutzer betreffen, gemäß Corels unter http://www.corel.com/en/corel-privacy-policy verfügbarer Datenschutzerklärung („Datenschutzerklärung“) . In vorliegendem Dokument beziehen sich alle Hinweise auf „Benutzer“ und „Endbenutzer“ auf natürliche Personen, die Sie als Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Berater beschäftigen. Jede im Rahmen einer anspruchsberechtigten Bestellung erworbene Programmlizenz gilt für einen Endbenutzer.

    Einer der Vorteile dieses Programms besteht darin, dass es Unternehmenskunden ermöglicht, sich Folgendes zunutze zu machen:

    1. zusätzliche Funktionen, die nachfolgend im Abschnitt 4 näher beschrieben werden und von Corel von Zeit zu Zeit geändert werden können („Zusatzfunktionen“); und
    2. zusätzliche Rabatte, wenn sie ihr Lizenzvolumen erhöhen („Rabatte“). Weitere Angaben dazu finden sich in der speziellen Kundenpreisliste („Listenpreis“), die von Corel und/oder autorisierten Vertriebspartnern im Rahmen dieses Programms zur Verfügung gestellt wird.

    Kunden, denen wir erlaubt haben, an diesem Programm teilzunehmen, können die Zusatzfunktionen nutzen, und die Rabatte gelten für die Dauer der Programmlaufzeit für alle bestehenden Lizenzen, die sie möglicherweise bereits vor dem Programmbeitritt besaßen.

    Um jedoch die Zusatzfunktionen und Rabatte im Rahmen dieses Programms nutzen zu können, müssen Sie jederzeit die oben unter „anspruchsberechtigte Angebote“ genannten Mindestmengen beibehalten und einhalten und Ihre Programmlizenzen müssen über den Lizenz-Server von Corel abgewickelt werden.1 Das bedeutet, dass Sie stets Mitglied des Programms sein müssen, um die Zusatzfunktionen weiter nutzen zu können und die Rabatte zu erhalten. Sollten Sie zu irgendeiner Zeit aus irgendeinem Grund nicht mehr Mitglied des Programms sein, büßen Sie alle Zusatzfunktionen und Rabatte ein. Der angewendete Rabatt ist gemäß nachstehendem Abschnitt 3 je nach Anzahl der mit einer qualifizierenden Bestellung erworbenen Programmlizenzen unterschiedlich hoch („Stufe“). Nachkäufe von Programmlizenzen gemäß Abschnitt 3 über nachträgliche qualifizierende Bestellungen während einer aktuellen Laufzeit erhöhen gemäß Abschnitt 1 c die Gesamtzahl der zu einer Erneuerung verfügbaren Abonnement-Programmlizenzen. Diese Erhöhung an Erneuerungen kann für die nächste/erneuerte Programmlaufzeit zu einer höheren Rabattstufe führen.

    Die jeweiligen Rabatte pro Stufe und Listenpreise richten sich danach, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Die Listenpreise sind freibleibend und können nach Ermessen Corels geändert werden.

  2. Programmlaufzeit

    Dieses Programm gilt für ein Jahr ab dem auf Ihrem Lizenzzertifikat2 für Ihre erste qualifizierende Bestellung angegebenen Datum und kann unter folgenden Bedingungen automatisch erneuert oder verlängert werden:

    1. Eine Abonnement-Programmlizenz und der MSA für unbefristete Programmlizenzen wird nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um ein (1) Jahr verlängert, sofern Sie diese nicht spätestens 30 Tage vor dem Ablauf der Laufzeit schriftlich (per E-Mail, Brief usw.) kündigen. Sie werden vor Ablauf Ihrer Programmlaufzeit mehrmals an die automatische Erneuerung erinnert, und in Absenz einer schriftlichen Kündigung gilt die automatische Erneuerung als neue qualifizierende Bestellung. Wird eine AbonnementProgrammlizenz bzw. ein MSA automatisch erneuert, erhalten Sie nach Verarbeitung der entsprechenden neuen qualifizierenden Bestellung eine Rechnung für diese automatische Erneuerung. Mit der automatischen Erneuerung, Verarbeitung und Rechnungsstellung wird die Programmlaufzeit dann um den gleichen Zeitraum von einem (1) Jahr verlängert.
    2. Wenn Sie vor Ablauf der aktuellen Laufzeit eine neue qualifizierende Bestellung aufgeben, indem sie neue anspruchsberechtigende Angebote erwerben oder Ihre Abonnement-Programmlizenzen oder MSA-Laufzeit erneuern, wird das Programm zum Ende Ihrer aktuellen Programmlaufzeit um mindestens ein weiteres Jahr verlängert. Die Anzahl der Lizenzen/Endbenutzer, die von den qualifizierenden Bestellungen oder den anspruchsberechtigten Angeboten gedeckt ist, wird durch Ihre neue Rabattstufe bestimmt.
    3. Im Allgemeinen haben MSA-Leistungen und Abonnement-Programmlizenzen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Kaufsdatum.
    4. Die Enddaten für die Laufzeiten von neuen Abonnement-Programmlizenzen oder von MSA-Leistungen für neue unbefristete Programmlizenzen, die Sie während Ihrer aktuellen Programmlaufzeit erwerben, werden mit dem Enddatum dieser Programmlaufzeit übereinstimmen. Solche Folgekäufe anspruchsberechtigter Angebote werden die Gesamtzahl der Abonnement-Programmlizenz- und/oder MSA-Erneuerungen erhöhen.
    5. Wenn Sie, wie in Abschnitt 2.a dargelegt, auf eine automatische Erneuerung verzichten und das Programm weder erneuern noch eine neue qualifizierende Bestellung für anspruchsberechtigte Angebote erteilen, endet die Programmlaufzeit bei Ablauf Ihrer Abonnement-Programmlizenzen und/oder MSA.
  3. Zusätzliche Lizenzkäufe können Ihren Rabatt erhöhen

    Während der Programmlaufzeit können Sie eine höhere Rabattstufe erreichen, wenn Sie in einer einzigen neuen qualifizierenden Bestellung die Anzahl Lizenzen kaufen, die der nächsten Rabattstufe entsprechen. Dieser neue Rabatt gilt dann während Ihrer aktuellen Programmlaufzeit für alle nachfolgenden qualifizierenden Bestellungen. Wenn Sie sich am Ende der Programmlaufzeit entscheiden, Ihre anspruchsberechtigten Angebote zu erneuern, wechseln Sie zur nächsten Rabattstufe (falls die Menge der Erneuerungen dazu berechtigt). Beispiel: Wenn Ihre erste qualifizierende Bestellung 35 unbefristete Programmlizenzen mit MSA für 35 Endbenutzer umfasst, befinden Sie sich in Stufe 10-49. Während der Programmlaufzeit erwerben Sie 6 Monate später in einer einzigen Bestellung (neue qualifizierende Bestellung) 80 neue Abonnement-Programmlizenzen für 80 zusätzliche Endbenutzer. Aufgrund dieser neuen qualifizierenden Bestellung wechseln Sie automatisch in die Rabattstufe 50-99 und haben für alle nachfolgenden qualifizierenden Bestellungen, die Sie möglicherweise während der aktuellen Programmlaufzeit erteilen, Anspruch auf die damit verbundenen Rabatte. Wenn Sie zum Ende der Programmlaufzeit eine qualifizierende Bestellung für die Erneuerung aller 115 anspruchsberechtigten Angebote (MSA-Erneuerungen für die 35 unbefristeten Programmlizenzen und die 80 Abonnement-Programmlizenzen) erteilen, gilt während Ihrer erneuerten/nächsten Programmlaufzeit für diese Erneuerung und für nachfolgende Bestellungen die nächste Rabattstufe (100+).

    Sie können jedoch während einer Programmlaufzeit nicht mehrere separate Bestellungen für jeweils kleine inkrementelle Partien anspruchsberechtigter Angebote aufgeben, um Programmlizenzen zu akkumulieren und sich für eine höhere Rabattstufe zu qualifizieren. Beispiel: Wenn Ihre erste qualifizierende Bestellung 15 Abonnement-Programmlizenzen für 15 Endbenutzer umfasst, gilt für Sie Rabattstufe 10-49. Sie geben anschließend während Ihrer Programmlaufzeit regelmäßig alle zwei bis sechs Wochen separate anspruchsberechtigte Bestellungen für jeweils 5 bis 10 Endbenutzer-Lizenzen auf oder Sie erteilen eine einzige qualifizierende Bestellung von 35 Programmlizenzen für 35 Endbenutzer. Auch wenn Sie auf diese Weise bis zum Ende der Programmlaufzeit über 50 anspruchsberechtigte Angebote akkumulieren, qualifizieren Sie sich durch die Erteilung solcher schrittweise zunehmender Bestellungen für Lizenzen/Endbenutzer nicht für die Rabattstufe 50-99. Wenn Sie jedoch zum Ende Ihrer Programmlaufzeit die Nutzung aller 50 anspruchsberechtigten Angebote erneuern, gilt die nächste Rabattstufe für diese Erneuerungen und Sie befinden sich für die erneuerte/nächste Programmlaufzeit in dieser Rabattstufe.

  4. MindManager-Funktionen und -Supportleistungen

    Ihre fortgesetzte Teilnahme am Programm gemäß vorliegender Bedingungen erlaubt es Ihnen, im Rahmen beider Programmlizenztypen die folgenden zusätzlichen MindManager-Funktionen zu nutzen:

    1. Zugriff auf und Nutzung von MindManager Readers durch die in einer qualifizierenden Bestellung festgelegte Zahl von Programmlizenzen/Endbenutzern.
    2. Nutzung unterstützter Single-Sign-on-Systeme (SSO) für alle Ihre Benutzer (was es Ihren Endbenutzern ermöglicht, sich mit einer einzigen ID und einem einzigen Kennwort bei mehreren verbundenen, jedoch unabhängigen Ressourcen der Software anzumelden)
    3. Zugriff auf und Nutzung von Microsofts Azure Active Directory Gruppen für die Autokonfiguration von Endbenutzer-Profilen.
    4. Zugriff auf und Nutzung von einem Verwaltungsportal zur Verwaltung der Identifizierung und Authentifizierung der Benutzer, Profile und Berechtigungen für die Verwendung der Ressourcen der Software. Dies setzt Ihr Einverständnis mit den unter folgendem Link https://www.mindmanager.com/legal-info (oder auf einer Nachfolger-Website) verfügbaren Bestimmungen für MindManager-Kundenkonten und MindManager-Cloud-Dienste und die Online-Registrierung eines SaaS-Angebot-Kontos (gemäß der Lizenzbedingungen) bei Corel voraus.
    5. Verfügbarkeit von Installationen für die Windows- und die Mac-Version von MindManager.
    6. Kostenlose Berechtigung zum Downgrade (wie nachfolgend in Abschnitt 7 definiert), solange Sie am Programm teilnehmen.
    7. Kostenlose Berechtigung zu automatischen Upgrades, Wartung und Kundensupport gemäß diesen Bestimmungen in Bezug auf MindManager.
    8. Verfügbarkeit eines Tools für die großmaßstäbliche Bereitstellung, um die Software (nur Windows-Version) in Ihrem ganzen Unternehmen bereitzustellen und in dieser Hinsicht Ihre in Abschnitt 10b definierten globalen Bereitstellungsrechte auszuüben.
    9. Keine E-Commerce-Popups für Corel oder Drittanbieter oder gesponserte Produkte in der Benutzeroberfläche mit MindManager.
    10. Updates innerhalb der aktuellen Version der Software: Corel wird Ihnen während der Programmlaufzeit von Zeit zu Zeit Updates zur Verfügung stellen. Updates, die auch Neben- oder Wartungsversionen genannt werden, umfassen Service-Packs, die Fehlerkorrekturen bereitstellen und möglicherweise auch kleinere Korrekturen oder Änderungen beinhalten, die die Funktionsfähigkeit der Software verbessern. Diese Versionen werden auf Produktbasis zur Verfügung gestellt. Für anspruchsberechtigte Angebote, die Abonnement-Programmlizenzen umfassen, haben Sie auf unterstützten Umgebungen3 während der Geschäftszeiten des Kundensupports auch Anspruch auf Support-Leistungen Generell erhalten Sie im Rahmen Ihrer Abonnement-Programmlizenzen Support für grundlegende Verbindungsprobleme, wenn Sie die Software dazu nutzen, um auf andere Nicht-MindManager-Produkte oder -Leistungen zuzugreifen, soweit diese zur Funktionalität der Software gehören, Installations- und Bereitstellungsfragen, UpgradeUnterstützung, die Integration in Microsoft Office und Antworten auf grundlegende Verwendungs- und Funktionalitätsfragen. Die Support-Merkmale und -Verfahren und die Support-Verfügbarkeit im Rahmen Ihrer Abonnement-Programmlizenzen können von Corel nach eigenem Ermessen geändert werden. Die Ihnen erbrachten Leistungen werden durch solche Änderungen keinen materiellen Nachteil erleiden. Sofern nicht ausdrücklich durch Corel genehmigt, können Support-Leistungen nicht übertragen werden und gelten nur für Sie. Die Support-Leistungen im Rahmen Ihrer Abonnement-Programmlizenz umfassen zudem:
      1. Patches: Entdeckt Corel nach der Übergabe eines anspruchsberechtigten Angebots ein bedeutendes Problem, wird Corel nach Bedarf Patches zur vorläufigen oder Notfall-Fehlerbehebung eines oder mehrerer entscheidender Probleme erstellen. Eventuell betroffene Kunden werden benachrichtigt und erhalten entsprechende Anweisungen, wie Sie den notwendigen Patch erhalten und anwenden oder das ausführbare Registrierungsskript ausführen.
      2. Nach Priorität geordneter Support über ein Online-Webformular: Um möglichst schnell Antwort zu erhalten, können Fälle über die Website der Kundensupport-Dienste von MindManager (oder einer Nachfolger-Website) eingereicht werden. Die Kunden werden automatisch zu ihrem regionalen SupportCallcenter umgeleitet.
      3. Telefonischer Helpdesk-Support: Direkter Kontakt zwischen den zuständigen Kontaktpersonen der Programmkunden und dem MindManager-Kundensupport und -Service-Team; Montag bis Freitag während der Support-Stunden, außer an Feiertagen des Landes des Support-Callcenters.4
      4. Zuständige autorisierte Kontaktpersonen: Die autorisierten Kontaktpersonen sind die Verbindung zum Kundensupport und Service-Team von MindManager und ermöglichen eine abgewogene und effiziente Antwort auf die Anforderungen Ihres Unternehmens. Sie können zuständige Kontaktpersonen beauftragen, die zur Einreichung von Support-Fällen berechtigt sind. Der Kauf von Support-Leistungen umfasst im Allgemeinen für jeden Kunden mindestens zwei autorisierte Kontaktpersonen (für die ersten 100 Benutzer); pro 100 Benutzern wird eine zuständige Kontaktperson autorisiert. Pro 100 weiteren Benutzern erhalten Sie jeweils eine zusätzliche zuständige Kontaktperson. Die aktuelle Zahl zuständiger Kontaktpersonen wird zwischen den Parteien gegenseitig vereinbart.
      5. Online-Kontakt: Über das Webformular auf der Webseite der MindManager Support-Dienste ist es rund um die Uhr möglich, einen Support-Fall einzureichen. Außerdem bietet Corel auf der Webseite der MindManager Support-Dienste unter https://www.mindmanager.com/en/support/contact/ während den normalen Geschäftszeiten einen Live-Chat an.

      Wenn Ihre anspruchsberechtigten Angebote unbefristete Programmlizenzen mit MSA umfassen, erhalten Sie nur gemäß den MSA-Bedingungen MSA-Leistungen hinsichtlich dieser unbefristeten Programmlizenzen.

  5. Reduktion der Funktionen und Rabatte bei weniger Lizenzen und/oder MSA-Leistungen

    Wenn Sie Ihre anspruchsberechtigten Angebote verringern, indem Sie eine qualifizierende Bestellung für weniger anspruchsberechtigte Angebote aufgeben, verringern sich die Menge der Zusatzfunktionen und die Höhe der Rabatte proportional wie aus nachstehendem Beispiel hervorgeht.

    Beispiel 1: Wenn Ihre erste qualifizierende Bestellung 50 unbefristete Programmlizenzen für 35 Endbenutzer mit MSA umfasst, gilt für Sie Rabattstufe 50-99. Sie erteilen dann eine qualifizierende Bestellung für die Erneuerung der MSA-Laufzeiten für 30 unbefristete Programmlizenzen für nur 30 Endbenutzer. Aufgrund der Verringerung auf 30 Lizenzen büßen Sie die Funktionen hinsichtlich der restlichen 20 unbefristeten Lizenzen für Ihre 20 Endbenutzer (für die Sie die MSA-Leistungen nicht erneuert haben) ein und wechseln nach der Erneuerung zur Rabattstufe 10-49 mit einem geringeren Rabatt. Das Sie den MSA für die unbefristeten Programmlizenzen nicht erneuert haben, werden diese Programmlizenzen in unbefristete Standardlizenzen umgewandelt. Im Rahmen dieser unbefristeten Standardlizenzen für die 20 Endbenutzer, für die Sie keine MSA-Leistungen mehr erhalten, muss die Lizenzversion der Software genutzt werden, die Zusatzfunktionen ausschließt und keinen MSA umfasst.

    Beispiel 2: Wenn Ihre erste qualifizierende Bestellung 100 Abonnement-Programmlizenzen für 100 Endbenutzer umfasst, gilt für Sie Rabattstufe 100+. Vor Ablauf dieser Abonnement-Programmlizenzen geben Sie eine qualifizierende Bestellung für die Erneuerung von 60 Abonnement-Programmlizenzen für nur 60 dieser 100 Endbenutzer auf. Aufgrund der Verringerung auf 60 Endbenutzer verlieren Sie (zusammen mit den Zusatzfunktionen) die Berechtigung, die Software im Rahmen der 40 abgelaufenen/nicht erneuerten Abonnement-Programmlizenzen zu nutzen und wechseln zur Rabattstufe 50-99 mit einem geringeren Rabatt. Wenn Sie später eine Bestellung aufgeben, um Abonnement-Programmlizenzen für nur 4 oder weniger Benutzer zu erneuern, werden diese Programmlizenzen in Abonnement-Standardlizenzen umgewandelt. Im Rahmen dieser Abonnementlizenzen muss die Lizenzversion von MindManager genutzt werden, die Zusatzfunktionen ausschließt.

  6. Nach Ablauf der Programmlaufzeit

    Nach Ablauf der Programmlaufzeit können Sie Ihre unbefristete Standardlizenz gemäß den Lizenzbedingungen weiter nutzen. Sie können jedoch Ihre Abonnement-Programmlizenz nur bis zum Ablauf ihrer Laufzeit nutzen, sofern Sie sie nicht erneuern bzw. Sie oder Corel diese nicht vorher kündigen. Sie können zwar weniger als 5 Abonnementlizenzen für weniger als 5 Endbenutzer erneuern, die Programmlaufzeit würde dann jedoch für Sie enden, da Sie wie oben ausgeführt die Lizenzversion von MindManager nutzen müssten. Wenn das Programm abläuft und Sie vor Ablauf des Programms keine neue qualifizierende Bestellung aufgeben, sind Sie nicht mehr berechtigt, die im Rahmen dieses Programms gewährten Zusatzfunktionen und Rabatte zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie für Ihre unbefristete Lizenz die Lizenzversion von MindManager nutzen müssten, die Zusatzfunktionen ausschließt. Für Ihre verbleibenden Abonnementlizenzen, die nicht als anspruchsberechtigte Angebote gelten, müssten Sie ebenfalls die lizenzierte Version von MindManager ohne Zusatzfunktionen nutzen. Kontaktieren Sie bitte vor Ablauf Ihrer Programmlaufzeit Ihren Händler (einen autorisierten Wiederverkäufer von Corel, der für das geografische Gebiet verantwortlich ist, in dem Sie ansässig sind („Händler“)) oder einen Vertriebsmitarbeiter von Corel, um die erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.

  7. Verfügbarkeit von Vorgänger-Softwareversionen

    Während der Programmlaufzeit können Sie ein Downgrade auf eine im Rahmen dieses Programms verfügbare ältere Softwareversion (d. h. die nachfolgend definierte Downgrade-Version) gemäß den Bedingungen in diesem Abschnitt durchführen („Berechtigung zum Downgrade“). Beachten Sie bitte jedoch, dass diese Berechtigung zum Downgrade für Cloud Computing (wie nachfolgend definiert) nicht gilt. Das bedeutet, das eine frühere Version von MindManager, für die Sie eine Programmlizenz verwenden möchten, möglicherweise nicht funktionsfähig ist mit Cloud Computing. Der Begriff „Cloud Computing“ bezeichnet im Rahmen dieses Programms Corels virtualisierter Pool von Ressourcen, Funktionalitäten, Betriebsfunktionen, Speichern, Datenbanken, Netztechnologien, Softwareanalysen und Informationen, der den Zugriff auf die von Corel gehostete Software und deren Nutzung ermöglicht und über Cloud als „Software as a service“-Angebot bereitgestellt wird.

    Nach dem Kauf einer Programmlizenz für die dann aktuelle Version von Corels MindManager und MSA (wie jeweils zutreffend), dürfen Sie nur ein Downgrade auf eine aktuell unterstützte MindManager-Version des gleichen Betriebssystems (Windows oder Mac) durchführen („Downgrade-Version“). Ungeachtet Ihrer Berechtigung zum Downgrade darf Corel nach der Veröffentlichung einer neuen MindManager-Version den technischen Support früherer Version nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen. Wenn Sie nach der Veröffentlichung einer neuen Version technischen Support, eine andere Form der Unterstützung und/oder Hilfe bei der Behebung eines Fehlers benötigen, müssen Sie zuerst ein Upgrade auf eine unterstützte Version von Corels MindManager durchführen. Die unterstützten Versionen sind in Corels Product Lifecycle Policy auf der Website der Kundensupport-Dienste von MindManager (oder einer Nachfolger-Website) aufgeführt. Wenn im Rahmen der Softwarelizenz des Kunden nicht die aktuellste Version von MindManager genutzt wird, könnte das dazu führen, dass MindManager nicht mit anderen Anwendungen bzw. mit Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern interagieren kann, mit denen Corels MindManager interoperabel sein sollte.

    Wenn Ihre Teilnahme am Programm endet: (a) müssen Sie die Nutzung aller Kopien der Downgrade-Versionen sofort beenden und diese von Ihren Geräten deinstallieren, außer Sie besitzen eine gültige Abonnementlizenz oder unbefristete Lizenz zur Nutzung dieser Versionen, und (b) Sie dürfen für die Dauer Ihrer Abonnementlizenz oder unbefristeten Lizenz nur eine der Versionen von MindManager bedienen, die Corel Ihnen während der Programmlaufzeit unter Lizenz zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat.

  8. Upgrade-Rechte.

    Während der Programmlaufzeit erhalten Sie Versionsupgrade-Rechte. Diese Rechte gewährleisten den Zugriff auf die nächsten Versionen der Software, die wichtige neue Funktionen oder bedeutende Optimierungen bestehender Produktfunktionen beinhalten können. Diese Versionen werden auf Produktbasis zur Verfügung gestellt. Sie werden jedoch automatisch installiert und auf Cloud Computing-Instanzen für die Software ausgeführt. Die Upgrades werden Ihnen während der Programmlaufzeit auf Produktbasis zur Nutzung zur Verfügung gestellt, Ihr Upgrade-Recht endet jedoch nach Ablauf der Programmlaufzeit. Wenn Sie sich aus irgendeinem Grund dafür entscheiden, ein während der Programmlaufzeit erhaltenes Upgrade nicht zu nutzen, dürfen Sie Ihre dann aktuelle Version weiter nutzen. Nach der Veröffentlichung einer neuen Version der Software darf Corel den technischen Support für frühere Versionen nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen. Wenn Sie nach der Veröffentlichung einer neuen Version technischen Support, eine andere Form der Unterstützung und/oder Hilfe bei der Behebung eines Fehlers benötigen, müssen Sie zuerst ein Upgrade auf eine unterstützte Version der Software durchführen. Die unterstützten Versionen sind in Corels Product Lifecycle Policy auf der Website der Kundensupport-Dienste von MindManager enthalten. Sollte im Rahmen der Softwarelizenz des Kunden nicht die aktuellste Version der Software genutzt werden, könnte das dazu führen, dass die Software nicht mit anderen Anwendungen bzw. mit Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern interagieren kann, mit denen die Software interoperabel sein sollte.

  9. Bestellvorgang

    Sie können Programmlizenzen entweder direkt von Corel oder über einen Händler erwerben. Sobald Sie aufgrund Ihrer ersten qualifizierenden Bestellung zur Teilnahme am Programm berechtigt sind, schickt Ihnen Corel oder Ihr Händler Ihr Lizenzzertifikat mit einer Lizenzzertifikatsnummer genannten Identifikationsnummer (nachfolgend „LZN“). Bei der LZN handelt es sich um eine eindeutige Nummer, die Ihr Unternehmen identifiziert und es Ihnen ermöglicht, im Rahmen des Programms unter Gewährung Ihres spezifischen Rabatts zusätzliche Programmlizenzen zu kaufen. Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, geben Sie bitte immer Ihre LZN an, damit Corel oder Ihr Händler Sie eindeutig identifizieren und Ihnen gemäß Ihrer Rabattstufe den entsprechenden Rabatt gewähren kann.

  10. Zentralisierter Kauf mit globalen Bereitstellungsrechten im Rahmen des Programms

    Sie sind in Ihrer Unternehmensgruppe das verantwortliche Unternehmen für die Programmlizenzen und MSALeistungen, die Sie für sich selbst und für andere verbundene Unternehmen erwerben (wie nachfolgend definiert). Zur Wahrung Ihres zentralisierten Kaufprozesses für Softwarelizenzen und -leistungen, der es Ihnen ermöglicht, die Software im Rahmen von Programmlizenzen für Ihre verbundenen Unternehmen bereitzustellen, haben wir im Rahmen dieses Programms Folgendes umgesetzt:

    1. Mindeststufe. Als Mindestanforderung für eine globale Bereitstellung (wie nachfolgend definiert) muss Ihre Programmteilnahme stets mindestens der Stufe 100+ Programmlizenzen für Endbenutzer entsprechen.
    2. Globale Bereitstellung für Programlizenzen. Jegliche Software, die im Rahmen dieses Programms bereitgestellt wird, unterliegt den Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten. Ungeachtet möglicher gegenteiliger Bestimmung im Rahmen dieses Programms dürfen Sie – vorbehaltlich der fortgesetzten Einhaltung aller nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, die für die anspruchsberechtigten Angebote gelten (einschließlich der Gesetze über Einschränkungen hinsichtlich der Bestimmungsorte, der Endbenutzer und des Verwendungszwecks), und der in diesem Programm festgelegten Bedingungen – rechtmäßig im Rahmen von Programmlizenzen erworbene Software innerhalb Ihrer Körperschaft (d. h. Ihrer Unternehmensorganisation und, ungeachtet des Standorts, deren Filialen und Zweigbetrieben) und weltweit innerhalb Ihrer verbundenen Unternehmen bereitstellen unter der Voraussetzung, dass Sie und die verbundenen Unternehmen, bei denen das anspruchsberechtigte Angebot bereitgestellt wird, sich damit einverstanden erklären und dazu verpflichten, die geltenden Lizenzbedingungen einzuhalten („globale Bereitstellung“). In dieser Beziehung beschränkt sich der Support hinsichtlich der globalen Bereitstellung auf die elektronische Dokumentation, Fehlerbehebungen durch Ferndiagnose und telefonische Beratung von vernünftiger Dauer. Für umfassende oder laufende Unterstützung, Support vor Ort oder andere bereitstellungsbezogene Arbeiten fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren zu den aktuellen Stunden- und Materialsätzen von Corel an. Ein „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine andere juristische Person, das jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Unternehmen kontrolliert, durch Ihre juristische Person kontrolliert wird oder zusammen mit Ihrer juristischen Person einer gemeinsamen Kontrolle untersteht. „Kontrollieren“ bedeutet zu diesem Zweck die Fähigkeit, die geschäftlichen Angelegenheiten, das Management und/oder die Strategien eines anderen Unternehmens durch den Besitz von Anteilen oder Vermögenswerten, den Vorstand, Stimmabgabe, Wertpapiere, treuhänderische Verwaltung, einen Vertrag oder auf andere Weise direkt oder indirekt zu steuern.
    3. Globale(r) Ansprechpartner. Vor einer Bereitstellung außerhalb Ihrer eigenen juristischen Person müssen Sie ein oder mehrere zentrale Ansprechpartner ernennen (inkl. Name, Funktion und E-Mail-Adresse usw.), die für die zentralisierte Bereitstellung der Software und die Durchführung der globalen Bereitstellung verantwortlich zeichnen.
    4. Jährlicher Bereitstellungsbericht. Für die Dauer der globalen Bereitstellung muss Ihr globaler Ansprechpartner Corel jährlich 60 Tage vor dem jährlichen Erneuerungsdatum Ihres Programms einen Bereitstellungsbericht vorlegen, der detaillierte Angaben zur Menge und Version der pro Land und verbundenem Unternehmen im Rahmen der Programmlizenzen und zugehörigen MSA-Leistungen installierten/zugewiesenen oder bereitgestellten Software-Kopien enthält („jährlicher Bereitstellungsbericht“). Der jährliche Bereitstellungsbericht muss auf Verlangen in der von Corel vorgegebenen Form erstellt und per E-Mail an sales@mindmanager.com geschickt werden.
    5. Verfügbarkeit und Dauer erweiterter Bereitstellungsrechte. Die globalen Bereitstellungsrechte für Programmlizenzen bestehen nur, solange: (i) Ihre Programmbeteiligung stets mindestens der Stufe 100+ entspricht und (ii) der jährliche Bereitstellungsbericht korrekt ausgefüllt und rechtzeitig eingereicht wird. Wird eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren Sie automatisch und ohne Vorankündigung Ihre globalen Bereitstellungsrechte.
  11. Allgemeines.

    Corel behält sich das Recht vor, die Programmbedingungen zu jeder Zeit nach unserem alleinigem Ermessen zu ändern. Die Änderungen werden in dieser Übersicht über das Programm übernommen. Wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, werden die Programmteilnehmer von Corel per E-Mail oder über einen entsprechenden Hinweis auf der Programm-Website www.mindmanager.com darüber informiert. Mit Ihrer fortgesetzten Teilnahme am Programm nach der Vornahme von Änderungen durch Corel erklären Sie sich mit den Änderungen einverstanden. Die Programmbedingungen, einschließlich der Bedingungen in Anhang A (in jeweils aktueller Version), die Datenschutzerklärung und die Website der Kundensupportleistungen von MindManager (in jeweils aktueller Version) für das Programm ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absprachen, einschließlich aller vorgedruckten oder Standardbedingungen, die in einer qualifizierenden Bestellung festgelegt wurden. Wenn Sie mit Corel eine Vereinbarung unterzeichnet haben, die von diesen Programmbedingungen abweicht oder ihnen widerspricht (einschließlich Änderungen der Lizenzbedingungen, die Ihre Teilnahme am Programm regeln) („abweichende Vereinbarung“), gelten diese Programmbedingungen nicht für Sie, da die abweichende Vereinbarung Ihre Teilnahme am Programm regelt. Bei Widersprüchen zwischen den vorgenannten Bedingungen lautet die Rangfolge zur Lösung solcher Widersprüche folgendermaßen: (1) an erster Stelle gelten die Programmbedingungen, (2) an zweiter Stelle Anhang A, (3) an dritter Stelle die Datenschutzerklärung, (4) an vierter Stelle die Website der Kundensupportleistungen von MindManager und (5) an fünfter Stelle die qualifizierende Bestellung. Die MSA-Bedingungen sind getrennt von den Programmbedingungen zu lesen und auszulegen und gelten ausschließlich für die Erbringung von MSA-Leistungen hinsichtlich unbefristeter Programmlizenzen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Programmbedingungen und den MSA-Bedingungen hinsichtlich der Erbringung von MSA-Leistungen, haben die MSA-Bedingungen Vorrang. Bei anderen Widersprüchen zwischen den Programmbedingungen und den MSA-Bedingungen haben die Programmbedingungen Vorrang. Die Überschriften in diesen Programmbedingungen dienen nur der besseren Lesbarkeit und bleiben bei der Auslegung der Programmbedingungen unberücksichtigt. Kein Versäumnis einer der Parteien, eines ihrer Rechte im Rahmen dieser Programmbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, darf als Rechtsverzicht ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Programmbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird sie bis zum zulässigen Höchstmaß durchgesetzt. Die Rechtlichkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Programmbedingungen wird hiervon jedoch nicht betroffen. Die Parteien sind unabhängige Unternehmer. Sie und Corel erklären sich damit einverstanden, dass sie weder Vertreter, Partner, Mitunternehmer, Franchisenehmer/Franchisegeber noch Arbeitnehmer/Arbeitgeber sind und dass diese Programmbedingungen keine Treupflicht oder vergleichbare Vertrauensbeziehung zwischen den Parteien schaffen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass es, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen Programmbedingungen vorgesehen ist, im Rahmen dieser Programmbedingungen keine Drittbegünstigten geben soll.

  12. Geltendes Recht.

    Wenn Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind:

    1. Diese Programmbedingungen unterliegen den Bundesgesetzen der USA und den Gesetzen des Bundesstaates Delaware und sind entsprechend auszulegen.
    2. Sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen Programmbedingungen entstehenden Streitfragen, die von Corel und Ihnen nicht gütlich beigelegt werden können („Streitfall“) werden durch einen bindenden Schiedsspruch nach den Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association („AAA-Regeln“) von einem oder mehreren Richtern gemäß den AAA-Regeln geschlichtet.
    3. Sämtliche Schiedsverfahren finden in Wilmington, Delaware statt.

    Wenn Sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind:

    1. Diese Programmbedingungen unterliegen schweizerischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.
    2. Sämtliche Streitfragen werden durch einen bindenden Schiedsspruch nach den Regeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln“) von einem oder mehreren Richtern gemäß den ICC-Regeln geschlichtet.
    3. Sämtliche Schiedsverfahren finden in Zürich, Schweiz, statt.

    Um Streitfragen zwischen uns schnell und unverzüglich zu lösen, vereinbaren Sie und wir, etwaige Schiedsverfahren innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen einer Streitigkeit zu beginnen; andernfalls wird auf Forderungen verzichtet. Sie und wir vereinbaren außerdem, nur in eigener Eigenschaft schiedsrichterlich zu verhandeln, nicht als Vertreter oder Mitglied einer Gemeinschaft, und jeder von uns verzichtet ausdrücklich auf jegliches Recht, eine Sammelklage zu erheben oder bei einem Gericht oder einer anderen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Behörde um Rechtsschutz nach Art von Sammelklagen nachzusuchen.

    Wir und Sie vereinbaren, dass die Entscheidung des Schiedsrichters endgültig und bindend ist und diese als Urteil bei zuständigen Gerichten eingetragen werden kann. 

    Diese Programmbedingungen unterliegen nicht den Kollisionsnormen irgendeiner Rechtsordnung oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

  13. Zuweisung.

    Corel kann diese Programmbedingungen ganz oder teilweise ohne Einschränkungen übertragen. Im Fall einer Fusion, Akquisition oder eines Verkaufs des Programms durch Corel oder seine verbundenen Unternehmen, bedeutet Ihre fortgesetzte Teilnahme am Programm Ihr Einverständnis mit diesen Programmbedingungen, der Datenschutzerklärung und anderen Richtlinien des nachfolgenden Eigentümers. Mit Corels vorheriger schriftlicher Zustimmung dürfen Sie Ihre Rechte im Rahmen dieser Programmbedingungen an einen Rechtsnachfolger übertragen, der sich schriftlich mit diesen Programmbedingungen einverstanden erklärt. Jeder Versuch, diese Programmbedingungen unter Verletzung dieses Abschnitts zu übertragen, ist null und nichtig. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unbeschadet etwaiger globaler Bereitstellungsrechte, über die Sie gemäß der Programmbedingungen verfügen. Vorbehaltlich des Vorstehenden werden diese Programmbedingungen bindend und kommen den gesetzlichen Rechtsnachfolgern der Parteien zugute.

  14. Gültigkeitsdatume

    Diese Programmbedingungen treten per 20. Juli 2022 in Kraft und ersetzen alle Bedingungen, Dokumente und Materialien, die Corel zuvor im Zusammenhang mit diesem Programm in beliebigen Medien veröffentlicht, verbreitet oder freigegeben hat.

Anhang A
Support-Bedingungen

  1. Inbegriffene Support-Leistungen.

    Während der Programmlaufzeit erhalten Sie die in Abschnitt 4 der Programmbedingungen beschriebenen Support-Leistungen gemäß und vorbehaltlich der Bedingungen in diesem Anhang A. Falls nicht anders angegeben, haben in diesem Anhang A groß geschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in dem Programmbedingungen gegeben wird.

  2. Nicht inbegriffene Support-Leistungen.

    Von den Support-Leistungen, die Sie im Rahmen des Programms erhalten, sind Leistungen ausgeschlossen: (i) für Software, die Sie nicht gemäß den von Corel festgelegten Betriebsbedingungen genutzt haben; (ii) für Software, die Sie durch Programmierung oder auf andere Weise abgeändert haben; (iii) außerhalb der regulären Kundensupportzeiten; (iv) für Programmteile, die nicht zur ursprünglichen, von Corel gelieferten Version der Corel-Software gehören; (v) die Erstellung, Bereitstellung bzw. Erbringung von Software, Entwicklungsdienstleistungen, Schulung, Anwendungsberatung oder Beratungsdienstleistungen hinsichtlich solcher Aktivitäten oder hinsichtlich der Entwicklung von Datenverarbeitungsanlagen, außer zur Bereitstellung von Upgrades für von Ihnen erworbene Corel-Software-Lizenzen; (vi) die Installation von Produkten oder deren Komponenten oder Unterprogrammen (insbesondere Patches), einschließlich Upgrades; (vii) Produkte von Drittanbietern, einschließlich Add-ins und Integrationen in die Corel-Software (im Falle eines Problems mit einem Produkt eines Drittanbieters wird Corel wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, Sie zur Unterstützung von Produkten oder Add-ins von Drittanbietern an den (die) ursprünglichen Anbieter zu verweisen, wenn Corel feststellt, dass das Problem nicht mit der Corel-Software in Verbindung steht, für deren unbefristete Programmlizenz MSA erworben wurde); (viii) Fremdleistungen, einschließlich Web-Dienste, WebDienstleister und Websites (im Fall eines Problems mit Fremdleistungen wird Corel wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, Sie zur Unterstützung von Web-Diensten oder Websites von Drittanbietern an den (die) ursprünglichen Anbieter zu verweisen, wenn Corel feststellt, dass das Problem nicht mit der Corel-Software in Verbindung steht); (vi) andere Software oder Hardware und nicht unterstützte Umgebungen; (ix) andere Software oder Hardware und nicht unterstützte Umgebungen; (x) lokale oder Vor-Ort-Unterstützung, Programmierung, Anpassung, Beratungsdienstleistungen, individuelle Installationen, die über die üblicherweise erbrachten und hierin dargelegten Support-Leistungen hinausgehen. Die Erbringung von Support-Leistungen unter den in diesem Abschnitt beschriebenen ausgeschlossenen Umständen bedürfen einer separaten, vorherigen, schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Corel.

  3. Haftungsbeschränkung.

    SIE KÖNNEN VON COREL, SEINEN LIZENZGEBERN UND WIEDERVERKÄUFERN IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN NUR FÜR NACHGEWIESENE UND UNBESTRITTENE SCHÄDEN BIS ZUM BETRAG, DEN SIE FÜR IHRE ABONNEMENT-PROGRAMMLIZENZ GEZAHLT HABEN, SCHADENERSATZ ERHALTEN. DIE RÜCKERSTATTUNG IHRER VORAB ENTRICHTETEN, JEDOCH UNGENUTZTEN ABONNEMENT-PROGRAMMLIZENZ-GEBÜHREN IST IHR EINZIGES UND EXKLUSIVES RECHTSMITTEL UND CORELS GESAMTE HAFTUNG FÜR GARANTIEVERLETZUNGEN, EINE BEENDIGUNG DER SUPPORT-LEISTUNGEN ODER EINE VERLETZUNG DIESER BEDINGUNGEN. SIE KÖNNEN KEINEN SCHADENERSATZ VERLANGEN FÜR SCHÄDEN WIE ENTGANGENGER GEWINN ODER GESCHÄFTSCHANCEN, ENTGANGENER NUTZEN, BETRIEBSAUSFALL, DATENVERLUST, FOLGE-, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN. Diese Einschränkung gilt im Rahmen des geltenden Rechts für (i) für alles, was mit dem Programm im Zusammenhang steht, einschließlich der Software, Support-Leistungen oder Programme von Drittanbietern, und (ii) Forderungen bei Vertragsverletzungen, Garantieverletzungen, Ansprüchen auf Gewährleistung und Voraussetzungen, Gefährdungshaftung oder Ansprüchen wegen Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen. Sie gilt auch, wenn (i) ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt, (ii) Corel, seine Lizenzgeber und Wiederverkäufer über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurden, davon wussten oder davon wissen sollten oder (iii) Corel, seine Lizenzgeber und Wiederverkäufer über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. In einigen Ländern und Staaten ist der Ausschluss oder die Einschränkung von beiläufigen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig; aus diesem Grund gilt die obige Einschränkung oder der obige Ausschluss unter Umständen nicht für Sie und folgt den dann anwendbaren, minimalen gesetzlichen Anforderungen.

  4. Keine Garantie.

    DIE SUPPORT-LEISTUNGEN WERDEN OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDER ART ERBRACHT. COREL LEHNT HIERMIT JEGLICHE DIREKTEN UND INDIREKTEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH ZWECKGEBUNDENDER EINSATZTAUGLICHKEIT, QUALITÄT, ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, GENAUIGKEIT UND KONFORMITÄT, HINSICHTLICH DER SUPPORT-LEISTUNGEN ODER DAMIT VERBUNDENER MATERIALIEN AB. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN SIND DER AUSSCHLUSS EINER STILLSCHWEIGEND ERTEILTEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. BESCHRÄNKUNGEN GELTENDER GESETZLICHER RECHTE VON VERBRAUCHERN NICHT ZULÄSSIG , SO DASS DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT ZUTREFFEND SIND.

  5. Schadloshaltung.

    Sie erklären sich damit einverstanden, Corel und verbundene Unternehmen von Corel und deren leitende Angestellten, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Partner, unabhängige Auftragnehmer und Lizenzgeber gegenüber allen Ansprüchen und Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die aufgrund oder infolge Ihrer Verletzung der Bedingungen dieses Anhangs A von Dritten geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten. Ungeachtet des Vorstehenden sind Sie nicht verpflichtet, Corel oder seine verbundene Unternehmen schadlos zu stellen für Schäden, die allein aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Corel oder seinen verbundenen Unternehmen entstehen.

  6. Datenschutzpraktiken.

    Corel kontaktiert Sie unter Umständen per Post, Telefon, Fax oder E-Mail, um Ihnen die aktuellsten Informationen im Hinblick auf Support-Leistungen bereitzustellen und spezielle Materialien zuzustellen, um: (i) zu bestätigen, dass Aufträge verarbeitet wurden; (ii) Ihnen dienstleistungsbezogene Probleme zu melden; (iii) Sie über Änderungen der Support-Leistungen zu informieren; (iv) Sie zu benachrichtigen, wenn Ihre Programmlaufzeit abläuft oder abgelaufen ist; (v) Sie über Sonderangebote zu informieren; (vi) Ihre Zufriedenheit mit den Leistungen von Corel zu messen; und (vii) Ihnen von Zeit zu Zeit weitere wichtige Nachrichten zukommen zu lassen. Wenn Sie keine kommerziellen E-Mails (zur Bewerbung von Software und Dienstleistungen von Corel) erhalten möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an legal@corel.com mit dem Ersuchen, Ihre E-Mail-Adresse aus der Marketingliste von Corel zu streichen, oder klicken Sie einfach auf den unten in jeder kommerziellen Nachricht verfügbaren Abmeldelink. Wir verweisen Sie auf die für Sie in dieser Hinsicht geltende Datenschutzerklärung.

  7. Höhere Gewalt.

    Eine Vertragspartei haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen), wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der Vertragspartei liegt. Die Parteien unternehmen im vernünftigen Maße Bemühungen, die Auswirkungen eines solchen Ereignisses abzumildern. Wenn ein solches Ereignis länger als einen (1) Kalendermonat andauert, kann jede der Parteien jegliche Lizenzbedingungen und/oder jegliche qualifizierende Bestellung hinsichtlich noch nicht erbrachter Dienstleistungen oder noch nicht bereitgestellter Produkte schriftlich kündigen. Die Parteien unternehmen im vernünftigen Maße Bemühungen, die Auswirkungen eines solchen Ereignisses abzumildern. Wenn ein solches Ereignis länger als einen (1) Kalendermonat andauert, kann jede der Parteien jegliche Vereinbarung und/oder qualifizierende Bestellung hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen oder noch nicht bereitgestellter Produkte schriftlich kündigen. Dieser Abschnitt entbindet die Parteien nicht von ihren Verpflichtungen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ihre Disaster-RecoveryVerfahren oder ihre Zahlungsverpflichtung einzuhalten.

  8. Rechtswirkung.

    Die Bedingungen in diesem Anhang A beschreiben bestimmte gesetzliche Rechte. Sie haben unter Umständen nach den Gesetzen Ihres Staates oder Landes andere Rechte. Sie haben möglicherweise auch Rechte in Bezug auf die Partei, bei der Sie eine qualifizierende Bestellung für die Support-Leistungen aufgegeben haben. Die Bedingungen dieses Anhangs A werden Ihre Rechte nach den Gesetzen Ihres Staates oder Landes nicht ändern, wenn die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht erlauben.

  9. Haftungsbeschränkung für Benutzer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

    Wenn Sie Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem solchen Land haben, gilt Abschnitt 12 nicht. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Absatz wird stattdessen die gesetzliche Haftung von Corel für Schadenersatz wie folgt beschränkt: (i) Corel haftet nur bis zur Höhe der bei Abschluss der qualifizierenden Bestellung vorhersehbaren Schäden hinsichtlich derjenigen Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen; und (ii) Corel haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere der Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, der Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, der Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder der Haftung bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Sie müssen alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Schäden ergreifen.

  10. Beschränkte Garantie für Benutzer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

    Wenn Sie Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem solchen Land haben, gilt Abschnitt 13 nicht. Stattdessen garantiert Corel, dass der MSA den Support bieten wird, der in der qualifizierenden Bestellung für die Laufzeit der beschränkten Garantie nach Empfang der MSA festgelegt ist, wenn die Corel Software in einer unterstützten Umgebung genutzt wird. Im Sinne dieses Abschnitts bezieht sich „Laufzeit der beschränkten Garantie“ für einen Geschäftskunden auf ein Jahr. Geringfügige Abweichungen vom vereinbarten Support begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE GILT NICHT FÜR SUPPORT-LEISTUNGEN, DIE IHNEN UNENTGELTLICH ERBRACHT WURDEN, OER IN BEZUG AUF COREL SOFTWARE, DIE VON IHNEN IN DEM MASSE ABGEÄNDERT WURDE, DASS DIESE ÄNDERUNGEN DIE SUPPORTANFRAGE VERURSACHTEN. Um während der Laufzeit der begrenzten Garantie einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie auf Ihre Kosten einen Nachweis Ihrer qualifizierenden Bestellung einer Abonnement-Programmlizenz und/oder von Support-Leistungen an den Ort senden, wo Sie diese erworben haben. Wenn der erbrachte Support wesentlich von den vereinbarten Support-Leistungen abweicht, ist Corel berechtigt, im Wege einer Nacherfüllung und nach eigenem Ermessen zusätzliche SupportLeistungen zu erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht Ihnen das Recht zu einer Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder einer Kündigung Ihrer Abonnement-Programmlizenzen (Rücktritt) zu.

1 Der Lizenz-Server ist Corels zentrales Software-Serversystem, das jeder Programmlizenz einen oder mehrere spezifische Schlüssel zuweist, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, der als Inhaber dieser Programmlizenz und für dieses Programm registriert ist, damit er MindManager auf seinen Geräten aktivieren, bereitstellen und ausführen kann.

2 Ein „Lizenzzertifikat“ ist das Zertifikat, das Corel Ihnen nach Ihrem Kauf einer Programmlizenz ausstellt und das relevante Informationen zur Programmlizenz enthält, insbesondere: (i) Einzelheiten zum Aktivierungsschlüssel für die Aktivierung von MindManager, (ii) Ihre Kontaktdetails, (iii) die Laufzeit Ihrer Programmlizenz, (iv) Kontaktinformationen zum Support für Corel und (v) die Lizenzzertifikatnummer („LZN“).

3 „Unterstützte Umgebungen“ bezeichnet die Umgebungen, die von Corel für die Software unterstützt und unter folgendem Link genannt werden: http://mindmanager.com/support/product-resources/system-reqs. Die Angaben können von Corel jederzeit aktualisiert werden. Sie können aufgefordert werden, Probleme zu bestätigen und nachzuweisen, dass es sich bei Ihrer Umgebung um eine unterstützte Umgebung handelt. Sie müssen alle angemessenen Informationsanfragen beantworten und Corel bei der Erbringung der Support-Dienstleistungen unterstützen.

4 Support-Anrufe für bestimmte technische Probleme hinsichtlich entsprechender Corel-Produkte können nach Ermessen von Corel zur Bearbeitung an eine interne Gruppe in Corel weitergeleitet werden. Corel behält sich das Recht vor, die Zeit zu begrenzen, die Kundensupport- und Service-Mitarbeiter für die einzelnen Telefongespräche aufwenden.

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